Blindenhilfe
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Blindenhilfe

Blindenhilfe

Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt. Die Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Sie wird ergänzend zum Landesblindengeld (Link) und unter Anrechnung anderer Sozialleistungen gewährt.
Stellenbezeichnung:Hilfe zur Pflege
Aufgabenbeschreibung: Hilfe zur Pflege - ambulanter und stationärer Bereich, Gewährung von Blindenhilfe
Telefon: 0375 4402-22227
E-Mail:SozA-Pflege@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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