Allgemeine Informationen
Bildung und Teilhabe
Leistungen der Bildung und Teilhabe umfassen
- Aufwendungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen,
- eine Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderungskosten (die nicht durch Dritte übernommen werden),
- ergänzende angemessene Lernförderung,
- Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
- eine Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
(z. B. Sportvereine, Musikschulen ...).
Ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe kann bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
bestehen, wenn
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
sogenanntes Hartz IV,
- Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
gewährt wird.
Zuständig sind:
Leistungen der Bildung und Teilhabe umfassen
- Aufwendungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten und Ausflüge für Kinder, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen,
- eine Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,
- Schülerbeförderungskosten (die nicht durch Dritte übernommen werden),
- ergänzende angemessene Lernförderung,
- Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung,
- eine Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
(z. B. Sportvereine, Musikschulen ...).
Ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe kann bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
bestehen, wenn
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
sogenanntes Hartz IV,
- Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
gewährt wird.
Zuständig sind:
- das Jobcenter für Leistungsbezieher nach SGB II oder
- das Sozialamt für alle übrigen Leistungsberechtigten.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Bildung und Teilhabe |
Aufgabenbeschreibung: | Zuständig für Buchstaben (Familienname): B, C, D, O, T, X, Y |
Telefon: | 0375 4402-22169 |
E-Mail: | BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Bildung und Teilhabe |
Aufgabenbeschreibung: | Zuständig für Buchstaben (Familienname): G, H, Q |
Telefon: | 0375 4402-22170 |
E-Mail: | BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | SB Bildung und Teilhabe |
Aufgabenbeschreibung: | Zuständig für Buchstaben (Familienname): F, I, L, M, U |
Telefon: | 0375 4402-22165 |
E-Mail: | BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | SB Bildung und Teilhabe |
Aufgabenbeschreibung: | Zuständig für Buchstaben (Familienname): J, N, S |
Telefon: | 0375 4402-22168 |
E-Mail: | BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | SB Bildung und Teilhabe |
Aufgabenbeschreibung: | Zuständig für Buchstaben (Familienname): E, K, W |
Telefon: | 0375 4402-22167 |
E-Mail: | BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | SB Bildung und Teilhabe |
Aufgabenbeschreibung: | Zuständig für Buchstaben (Familienname): A, P, R, V, Z |
Telefon: | 0375 4402-22269 |
E-Mail: | BildungundTeilhabe@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und anderen Gesetzen.
- Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau zur Umsetzung der Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und anderen Gesetzen (ab 01.08.2019)
- Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II und anderen Gesetzen (bis 31.07.2019)