Allgemeine Informationen
Amtliches Mitteilungsblatt des Landkreises Zwickau
Elektronisches Amtsblatt Entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe des Landkreises Zwickau vom 16. Dezember 2021 (Bekanntmachungssatzung) erfolgen öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes. Darüber hinaus wird das Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben den Vorgaben des E-Government-Gesetzes entsprechend an den folgenden Bürgerservicestellen der Kreisverwaltung zur Einsicht bereitgehalten:
Öffentliche Zustellungen Die Öffentliche Zustellungen nach § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz werden nach Bekanntmachungssatzung unter Öffentliche Zustellung bekannt gegeben.
Landkreiskurier Neben dem „elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau“ wird monatlich der Landkreiskurier als Druckschrift herausgegeben und an alle Haushalte kostenlos verteilt. Er informiert vorrangig über die Arbeit der Landkreisverwaltung und enthält Mitteilungen aus den Ämtern, die nicht den Charakter einer amtlichen Bekanntmachung haben. Darüber hinaus liegt der Landkreiskurier in den Bürgerservicestellen der Landkreisverwaltung sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Wer den Landkreiskurier zum Erscheinungstermin nicht in seinem Briefkasten vorfindet, kann sich unter der Telefonnummer 0371 33200112 oder per E-Mail melden.
Elektronisches Amtsblatt Entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe des Landkreises Zwickau vom 16. Dezember 2021 (Bekanntmachungssatzung) erfolgen öffentliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes. Darüber hinaus wird das Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen und Bekanntgaben den Vorgaben des E-Government-Gesetzes entsprechend an den folgenden Bürgerservicestellen der Kreisverwaltung zur Einsicht bereitgehalten:
- Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2
- Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5
- Werdau, Königswalder Straße 18
- Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a
- Zwickau, Werdauer Straße 62
Öffentliche Zustellungen Die Öffentliche Zustellungen nach § 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz werden nach Bekanntmachungssatzung unter Öffentliche Zustellung bekannt gegeben.
Landkreiskurier Neben dem „elektronischen Amtsblatt des Landkreises Zwickau“ wird monatlich der Landkreiskurier als Druckschrift herausgegeben und an alle Haushalte kostenlos verteilt. Er informiert vorrangig über die Arbeit der Landkreisverwaltung und enthält Mitteilungen aus den Ämtern, die nicht den Charakter einer amtlichen Bekanntmachung haben. Darüber hinaus liegt der Landkreiskurier in den Bürgerservicestellen der Landkreisverwaltung sowie in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Wer den Landkreiskurier zum Erscheinungstermin nicht in seinem Briefkasten vorfindet, kann sich unter der Telefonnummer 0371 33200112 oder per E-Mail melden.
Ansprechpartner
Name: | Ines Bettge |
Stellenbezeichnung: | Öffentlichkeitsarbeit, Landkreiskurier, elektronisches Amtsblatt |
Telefon: | 0375 4402-21042 |
Fax: | 0375 4402-21049 |
E-Mail: | presse@landkreis-zwickau.de |
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