Allgemeine Informationen
Die Altkleidercontainer
Voraussetzungen:
Selbstanlieferung (gebührenfrei)
- Die Selbstanlieferung ist an den Annahmestellen des Landkreises Zwickau möglich.
Was gehört zu den Alttextilien?
Gebrauchte, gebrauchsfähige sowie unverschmutzte
- Bekleidungstextilien beziehungsweise körperbedeckende Textilien (wie Oberbekleidung, Leibwäsche, Schuhe und sonstige Stoff-Accessoires),
- Haushaltstextilien (wie Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher).
Verschlissene (kaputte) und verschmutze Textilien sind als Restabfall zu entsorgen.
Voraussetzungen:
- Wohnsitz oder Gewerbesitz mit Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Kosten und Gebühren
gebührenfrei, da Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind
Besonderheiten
Es besteht keine Überlassungspflicht an den Landkreis Zwickau.
Die Nutzung der von gewerblichen und gemeinnützigen Sammelunternehmen aufgestellten Altkleidercontainer (zum Beispiel an Glascontainerstandplätzen) ist weiterhin möglich.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontakt Abfallwirtschaft |
Aufgabenbeschreibung: | Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau |
Telefon: | 0375 4402-26600 |
Fax: | 0375 4402-26119 |
E-Mail: | abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
§ 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 2 Nummer 1 in
Verbindung mit § 25 Abfallwirtschaftssatzung 2024 in
Verbindung mit § 5 Abfallgebührensatzung