Meldestelle für Whistleblower
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Whistleblower, Hinweisgeber, whistle, Unionsrecht, EU-Richtlinie



Durch die EU-Richtlinie-Nr. 2019/1937 werden gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen festgelegt, die folgende Verstöße gegen das Unionsrecht melden:


  • Verstöße, die in den Anwendungsbereich der nachfolgend aufgeführten Rechtsakte der Union fallen und folgende Bereiche betreffen:

    • öffentliches Auftragswesen,
    • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
    • Produktsicherheit und -konformität,
    • Verkehrssicherheit,
    • Umweltschutz,
    • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
    • öffentliche Gesundheit,
    • Verbraucherschutz,
    • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;

  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;

  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Diese o. g. Richtlinie gilt für Hinweisgeber, die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangt haben.

Whistleblower sind vor arbeitsrechtlichen Folgen wie einer Suspendierung oder Kündigung sowie vor Diskriminierung, Mobbing, Versagung von Beförderungen und anderen benachteiligenden Maßnahmen, die als Reaktion auf eine Meldung gesetzt werden, zu schützen.

Diese Meldestelle ist zuständig für Meldungen von Verstößen im Landratsamt Zwickau. Sie nimmt eine neutrale Position ein. Die Vertraulichkeit, Anonymität und Datenschutzkonformität werden sichergestellt.

Meldewege:
  • Telefon: 0375 4402-21061
  • Einwurfbriefkasten: Robert-Müller-Straße 4 - 8, 08056 Zwickau
  • Persönliche Meldungen nach telefonischer Rücksprache/Anmeldung:
Frau Müller-Guse
Königswalder Straße 18,
 Haus A/Zimmer 335
08412 Werdau

Herr Dr. Vogel
Robert-Müller-Straße 4 - 8,
 Haus C/Zimmer 304
08056 Zwickau
Name: Birgit Müller-Guse
Stellenbezeichnung:Beauftragte Meldestelle Whistleblower
Telefon: 0375 4402-21061
Name:Dr. Steffen Vogel
Stellenbezeichnung:stellvertretender Beauftragter Meldestelle Whistleblower
Telefon: 0375 4402-21061

  • Durch diese EU-Richtlinie besteht die Verpflichtung, Hinweisgebersysteme zur Verfügung zu stellen, damit Whistleblower (auch Hinweisgeber genannt) auf etwaige Missstände gegen Unionsrecht aufmerksam machen können.
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