Anzeige/Registrierung von Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV
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Die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoren-anlagen (44. BImSchV) ist am 20. Juni 2019 in Kraft getreten. In der Verordnung werden Anforderungen zur Errichtung, zur Beschaffenheit und zum Betrieb von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt geregelt.   In der Verordnung sind Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe wie Schwefeloxide, Staub, Kohlenmonoxid, organische Stoffe und andere Stoffe festgelegt. Weiterhin werden Anforderungen an die Ableitbedingungen für Abgase, den Abgasverlust, an Abgasreini-gungseinrichtungen sowie bezüglich der Abgasmessungen und an die Überwachung dieser Anlagen gestellt.   Für Betreiber dieser Anlagen bestehen Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten. Anzuzeigen sind Bestandsanlagen und Neuanlagen sowie bestimmte Änderungen an diesen Anlagen.   Zuständige Behörde für die Registrierung der Anzeigen ist für Anlagen im Landkreis Zwickau das Landratsamt Zwickau. Die Registrierung erfolgt mittels eines Formblattes.
Kosten oder Gebühren für die Registrierung fallen nicht an.
Stellenbezeichnung:Immissionsschutz
Telefon: 0375 4402-26259
E-Mail:umwelt@landkreis-zwickau.de
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