Allgemeine Informationen
Verfahren nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Aufgabengebiete:
Ansprechpartner:
Voraussetzungen:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
Aufgabengebiete:
- Bearbeitung von Erlaubnissen zum Betrieb einer Prostitutionsstätte
- Bearbeitung von Erlaubnissen für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen
- Bearbeitung von Erlaubnissen für das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen
- Überwachung der Einhaltung von Vorgaben und Anordnungen; Kontrollen
Ansprechpartner:
Tel.: 0375 4402-24126 oder -24127
Fax: 0375 4402-24109
E-Mail: prostschg@landkreis-zwickau.de
Voraussetzungen:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
Kosten und Gebühren
Gebühren und Auslagen für Erlaubnisse nach § 12 ProstSchG gemäß Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)
Anträge und Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
- Anlage 1 - Betriebskonzept gemäß § 16 Prostituiertenschutzgesetz
- Anlage 2 - Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis
- Anlage 3.1 - Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung Betriebsleitung nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
- Anlage 3.2 - Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von sonstiges Beschäftigten nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
- Anlage 4 - Antrag auf Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug
- Anlage 4.1 - Anzeige Prostitutionsfahrzeug
- Anlage 5.1 - Anzeige Prostitutionsveranstaltungen
- Anlage 6 - Prostitutionsvermittlung
- Antrag auf Änderung des Betriebskonzeptes