Allgemeine Informationen
Möchten Sie ein Fahrzeug, das bislang in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist oder war, auf eigener Achse dauerhaft ins Ausland verbringen?
Dann sollten Sie ein Ausfuhrkennzeichen („Exportkennzeichen" oder „Zollkennzeichen") beantragen. Es ist für einen zu bestimmenden Zeitraum gültig (mindestens zwei Tage, maximal jedoch so lange, wie von der Versicherung Haftpflichtversicherungsschutz gewährt wird, allerdings längstens ein Jahr).
Das Ausfuhrkennzeichenschild hat schwarze Schrift auf weißem Grund und einen roten Balken am rechten Rand, auf dem verzeichnet ist, bis wann das Kennzeichen gültig ist.
Bei einem Ausfuhrkennzeichen handelt es sich um eine Zulassung, daher wird der Haltereintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) fortgeschrieben und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt. Liegen noch keine deutschen Fahrzeugpapiere vor, werden diese ausgefertigt.
Auf die Vorführung des Fahrzeuges zwecks Identifizierung wird verzichtet, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt ist oder das Fahrzeug bereits einer Hauptuntersuchung unterzogen wurde.
Erforderliche Unterlagen
Sie erhalten originale Zulassungsbescheinigungen mit hochwertigen fälschungssicheren Merkmalen. Legen Sie daher auch der Zulassungsbehörde keine Kopien von persönlichen/betrieblichen Dokumenten vor, es sei denn, diese sind amtlich beglaubigt.
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- wenn der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat: ausländischer Pass bzw. gültiges Ausweisdokument
- SEPA – Mandat für den Einzug der KFZ-Steuer bzw. ein Nachweis des zuständigen Zollamtes über die Entrichtung der KFZ-Steuer
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (gelbe 3-fach Karte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung
Hinweis: Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen. - bisherige Kennzeichen falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung)
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (ins Deutsche übersetzt) – alles im Original oder beglaubigt
Ablauf
Den Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen, müssen Sie persönlich stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Es ist zwingend erforderlich, dass auf der Versicherungsbestätigung (gelbe 3-fach Karte) Versicherungsbeginn und Versicherungsende hinterlegt ist.
Die benötigten Kennzeichenschilder kann man nach der Antragstellung herstellen lassen. Dies ist bei privaten Anbietern in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsbehörde möglich. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit den roten Siegelplaketten für den Zulassungsbezirk versehen.
Terminreservierung
Für Ihr Anliegen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für die Kfz-Zulassungsstellen in Glauchau, Werdau und Zwickau einen Termin ONLINE zu reservieren.
Hier geht es zur Termin-Reservierung
Es ist zwingend erforderlich, dass auf der Versicherungsbestätigung (gelbe 3-fach Karte) Versicherungsbeginn und Versicherungsende hinterlegt ist.
Die benötigten Kennzeichenschilder kann man nach der Antragstellung herstellen lassen. Dies ist bei privaten Anbietern in unmittelbarer Umgebung der Zulassungsbehörde möglich. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit den roten Siegelplaketten für den Zulassungsbezirk versehen.
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Kosten und Gebühren
- 31,40 € für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
- wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich 15,30 EUR
- je verwendeten Klebesiegel: zusätzlich 0,30 EUR pro Stück
- wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich 10,20 EUR
- bei Ausfertigung eines internationalen Zulassungsscheins zusätzlich 10,20 EUR
Im Ausnahmefall können auch weitere Gebühren hinzukommen.
Die Gebühren können entweder bar oder mit der EC-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr beglichen werden.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassung |
Aufgabenbeschreibung: | Kontaktformular für Anfragen an die Kfz-Zulassungsstelle |
Stellenbezeichnung: | Kfz-Zulassung Hotline |
Telefon: | 0375 4402-24900 |