Allgemeine Informationen
Änderung der Nutzung eines bereits im Liegenschaftskataster abgegrenzten Teil eines Flurstücks oder für das gesamte Flurstück.
Voraussetzungen:
Schriftliche Mitteilung eines Grundstückseigentümers des betroffenen Flurstücks oder einer Behörde an die untere Vermessungsbehörde über die Änderung der Nutzung.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung (s. Formular) mit Bezeichnung der Gemarkung, des Flurstücks oder Flurstücksabschnittes, der neuen Nutzung und der Unterschrift des Flurstückseigentümer oder der Flurstückseigentümer.
Ablauf
Reichen Sie Ihre Mitteilung beim Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung mit den erforderlichen Unterlagen ein. Verwenden Sie bitte das bereitgestellte Formular. Die untere Vermessungsbehörde fertigt nach erfolgter Prüfung die Vermessungsdokumentation. Anschließend erfolgt die Bekanntgabe über die Fortführung des Liegenschaftskataster an die Eigentümer, falls erforderlich folgt die Erstellung eines Fortführungsnachweises und die Übergabe an das zuständige Grundbuchamt.
Kosten und Gebühren
Tarifstelle 8.3: Übernahme der Änderung aufgrund einer schriftlichen Mitteilung eines Grundstückseigentümers des betroffenen Flurstücks über die Nutzung nach § 6 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 2 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - 50 €, zuzüglich 15 € je betroffenes Flurstück.
Ansprechpartner
Name: | Antje Seehars |
Stellenbezeichnung: | Katasterfortführung |
Telefon: | 0375 4402-25810 |
E-Mail: | vermessung@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)
- Sächsische Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO)