Allgemeine Informationen
Pflichtuntersuchung ab 01.06.2016 in bestehenden Pflichtuntersuchungsgebieten
Für die bis heute nachweisbare radioaktive Belastung durch das künstliche Radionuklid Cäsium-137 in Wildschweinfleisch, ist vor allem der Reaktorunfall 1986 in Tschernobyl verantwortlich. Das zunächst nur oberflächlich vorhandene Radiocäsium gelangte später in tiefere Bodenschichten und wurde vor allem auf Waldböden von Pflanzen und Pilzen aufgenommen. Da Pflanzen und Pilze den Wildtieren als Nahrung dienen, kann sich das Radiocäsium im Muskelfleisch und in den Organen des Wildes befinden. Im Rahmen eines Monitoring-Programms über die vergangenen 2 Jahre wurden Proben von erlegtem Schwarzwild aus den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld sowie der Stadt Kirchberg auf die Einhaltung des Grenzwertes für Radioaktivität untersucht. Die Ergebnisse wurden durch die beiden beteiligten Staatsministerien ausgewertet und die Pflichtuntersuchungsgebiete neu definiert. So besteht bei Wildschweinen, die im neuen erweiterten Pflichtuntersuchungsgebiet erlegt wurden, generell der begründete Verdacht der Radiocäsium-Höchstwertüberschreitung. Dieser „Generalverdacht" kann im Einzelfall nur durch entsprechende Untersuchung „ausgeräumt" werden. Erst wenn durch konkrete Untersuchungsergebnisse belegt ist, dass der Höchstwert von Radiocäsium nicht überschritten ist, kann das erlegte Schwarzwild als Lebensmittel in Verkehr gebracht, also an Endverbraucher, Wildbearbeitungsbetriebe, nahegelegene Betriebe des Einzelhandels oder der Gastronomie abgegeben werden.
Die Durchführung dieser Untersuchung hat gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 grundsätzlich der für die Sicherheit der in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortliche Jäger (Lebensmittelunternehmer) ab sofort zu veranlassen.
Voraussetzungen:
Radiologische Pflichtuntersuchung im Landkreis Zwickau ab 01. Juli 2016 von erlegten Wildschweinen welche in den Gemeinden
Für die bis heute nachweisbare radioaktive Belastung durch das künstliche Radionuklid Cäsium-137 in Wildschweinfleisch, ist vor allem der Reaktorunfall 1986 in Tschernobyl verantwortlich. Das zunächst nur oberflächlich vorhandene Radiocäsium gelangte später in tiefere Bodenschichten und wurde vor allem auf Waldböden von Pflanzen und Pilzen aufgenommen. Da Pflanzen und Pilze den Wildtieren als Nahrung dienen, kann sich das Radiocäsium im Muskelfleisch und in den Organen des Wildes befinden. Im Rahmen eines Monitoring-Programms über die vergangenen 2 Jahre wurden Proben von erlegtem Schwarzwild aus den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf und Hirschfeld sowie der Stadt Kirchberg auf die Einhaltung des Grenzwertes für Radioaktivität untersucht. Die Ergebnisse wurden durch die beiden beteiligten Staatsministerien ausgewertet und die Pflichtuntersuchungsgebiete neu definiert. So besteht bei Wildschweinen, die im neuen erweiterten Pflichtuntersuchungsgebiet erlegt wurden, generell der begründete Verdacht der Radiocäsium-Höchstwertüberschreitung. Dieser „Generalverdacht" kann im Einzelfall nur durch entsprechende Untersuchung „ausgeräumt" werden. Erst wenn durch konkrete Untersuchungsergebnisse belegt ist, dass der Höchstwert von Radiocäsium nicht überschritten ist, kann das erlegte Schwarzwild als Lebensmittel in Verkehr gebracht, also an Endverbraucher, Wildbearbeitungsbetriebe, nahegelegene Betriebe des Einzelhandels oder der Gastronomie abgegeben werden.
Die Durchführung dieser Untersuchung hat gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 grundsätzlich der für die Sicherheit der in den Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortliche Jäger (Lebensmittelunternehmer) ab sofort zu veranlassen.
Voraussetzungen:
Radiologische Pflichtuntersuchung im Landkreis Zwickau ab 01. Juli 2016 von erlegten Wildschweinen welche in den Gemeinden
- Crinitzberg mit allen Ortsteilen (Bärenwalde, Obercrinitz),
- Hartmannsdorf mit allen Ortsteilen (Hartmannsdorf, Giegengrün)
- Hirschfeld mit allen Ortsteilen (Hirschfeld, Voigtsgrün, Niedercrinitz) sowie
- der Stadt Kirchberg mit allen Ortsteilen (Burkersdorf, Wolfersgrün, Leutersbach, Saupersdorf, Stangengrün, Cunersdorf)
Erforderliche Unterlagen
Das Probengewicht beträgt für die radiologische Probe mindestens 120g (optimal 500g), welche der Jäger selbst entnehmen kann. Die Proben sind weitestgehend fettfrei zu gewinnen und müssen aus reinem Muskelfleisch bestehen. Die Probenverpackung erfolgt in einem verschließbaren Folienbeutel mit Schriftfeld. Auf diesem ist die Wildmarkennummer einzutragen.
Für die radiologischen Proben ist der entsprechende Untersuchungsauftrag auszufüllen und der Probe beizufügen.
Ablauf
Die
Untersuchung im Landkreis Zwickau wird durch die Tierarztpraxis in der Messstelle am
Standort Schillerstraße 12 in 08107 Kirchberg angeboten. Am gleichen
Standort kann zeitlich parallel die amtliche Trichinenuntersuchung erfolgen.
Die Untersuchung findet dienstags ab 15:00 statt. Die Proben werden in der Zeit von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr entgegengenommen. Die Verfügungsberechtigten werden im Falle der Überschreitung des Grenzwertes von 600 Bq/kg telefonisch bis spätestens 19.00 Uhr am Untersuchungstag informiert.
Bei Grenzwertüberschreitungen kann das Wildbret von Schwarzwild nicht in den Lebensmittelverkehr gebracht werden, es kann also nur im eigenen Haushalt verzehrt oder unschädlich beseitigt werden.
Die Untersuchung findet dienstags ab 15:00 statt. Die Proben werden in der Zeit von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr entgegengenommen. Die Verfügungsberechtigten werden im Falle der Überschreitung des Grenzwertes von 600 Bq/kg telefonisch bis spätestens 19.00 Uhr am Untersuchungstag informiert.
Bei Grenzwertüberschreitungen kann das Wildbret von Schwarzwild nicht in den Lebensmittelverkehr gebracht werden, es kann also nur im eigenen Haushalt verzehrt oder unschädlich beseitigt werden.
Kosten und Gebühren
Die radiologischen Untersuchungen sind kostenpflichtig.
Die Gebühr beträgt 12,50 € pro Untersuchung und ist direkt vor Ort bei der radiologischen
Messstelle zu entrichten.
Besonderheiten
Jäger können die Untersuchungen auch in anderen Untersuchungsstellen nach
eigener Wahl durchführen lassen. Ebenso können grundsätzlich auch andere geschossene
Stücke (nicht nur Schwarzwild) sowie Wild aus anderen Jagdbezirken untersucht
werden.
Bei Grenzwertüberschreitungen kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden. Der Antrag ist zusammen mit der Bestätigung der Entsorgung durch die TKBA beim LÜVA zur Bestätigung der Grenzwertüberschreitung einzureichen. Vom LÜVA wird der Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.
Den Antrag auf Schadensausgleich Wildbret nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz erhalten Sie als ausfüllbares Formular auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.
Bei Grenzwertüberschreitungen kann ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden. Der Antrag ist zusammen mit der Bestätigung der Entsorgung durch die TKBA beim LÜVA zur Bestätigung der Grenzwertüberschreitung einzureichen. Vom LÜVA wird der Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet.
Den Antrag auf Schadensausgleich Wildbret nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Abs. 2 Atomgesetz erhalten Sie als ausfüllbares Formular auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes.
Ansprechpartner
Name: | Antje Rahm |
Stellenbezeichnung: | Fleisch- und Geflügelfleischhygieneüberwachung - Sachgebietsleiterin |
Aufgabenbeschreibung: | Sachgebiet Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung, Fleischhygiene |
Telefon: | 0375 4402-22650 |
Fax: | 0375 4402-32600 |
E-Mail: | lueva@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten |
Rechtsgrundlagen
Erlass des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 01.02.2016