Allgemeine Informationen
Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, benötigen Sie zusätzlich :
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch eine augenfachärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnisverordnung. Dieser darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein. (siehe unter Anträge und Formulare)
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O) - Dieses ist bei dem Einwohnermeldeamt zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, benötigen Sie zusätzlich :
- noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten darüber, dass die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit erfüllt sind (Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung) zu erbringen. Das Gutachten darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
Kosten und Gebühren
Die Verlängerung
der Fahrgastbeförderung kostet 38,00 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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