Allgemeine Informationen
Im Landkreis Zwickau befinden sich insgesamt 134 Flächennaturdenkmale.
Gebiete mit einer Fläche bis zu 5 ha (Flächennaturdenkmale) können nach § 18 SächsNatSchG als Naturdenkmale festgesetzt werden, wenn deren Schutz und Erhaltung
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen
- zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder landschaftstypischen Schönheit
Die Beseitigung der Naturdenkmale sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder der Umgebung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmung in der jeweiligen Rechtsverordnung oder Einzelanordnung verboten.
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