Allgemeine Informationen
Die Führerscheine der Bundeswehr können in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden. Den Antrag müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Für die Umschreibung bei uns wird vorausgesetzt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau haben.
Die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis kann ebenfalls im Bürgerservice des Landkreises Zwickau beantragt werden, sofern Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen und in unserer Behörde erfasst sind. (siehe unter weitere Informationen)
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrisch Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter) Die Aufnahme des Passbildes und der Unterschrift kann vor Antragstellung des Dokumentes selbst vorgenommen werden. Dazu steht im Wartebereich der Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau das Selbstbedienungsterminal „Speed Capture Kiosk“ zur Verfügung.
Die Gebühr dafür beträgt 6,00 EUR. - Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
- Sofern vorhanden, der Zivilführerschein
Kosten und Gebühren
Die Antragsgebühr beträgt 43,90 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde |
Telefon: | 0375 4402-24312 |
Fax: | 0375 4402-24329 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-zwickau.de |
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