Erwerb oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
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Den Antrag auf Erteilung/Erweiterung eines Führerscheins müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.

Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).


Wichtig:

Für den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit 17“ dargestellt sind. (siehe unter weitere Informationen)



Informationen  zur  Erweiterung  der  Fahrerlaubnisklasse  B  durch  Eintragung  einer  Schlüsselzahl


Voraussetzung:

Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau gemeldet. (Wenn hier nur der Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.)

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vorm Erreichen des Mindestalter gestellt werden.
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
 
Die Antragstellung einer Ersterteilung oder Erweiterung von Klasse AM bzw. Klasse A1 auf die Klasse B, kann ebenfalls im Bürgerservice des Landkreises Zwickau beantragt werden.

(siehe unter weitere Informationen)

  • Die Gebühr der Ersterteilung beträgt 49,70 Euro.
  • Die Gebühr der Erweiterung innerhalb der Probezeit beträgt 49,70 Euro.
  • Die Gebühr der Erweiterung außerhalb der Probezeit beträgt 48,90 Euro.
Die Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) muss bei der Beantragung gezahlt werden. Sie können in bar oder per girocard (EC) zahlen.
Stellenbezeichnung:Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde
Telefon: 0375 4402-24312
Fax:0375 4402-24329
E-Mail:fuehrerschein@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
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