Allgemeine Informationen
Beseitigung des Baumbestandes im Wald zur Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen bzw. Leitungsschneisen
Für die Beseitigung des Baumbestandes zur Anlage einer Leitungsschneise bzw. einer forstbetrieblichen Anlage bedarf es der Genehmigung durch die untere Forstbehörde.
Voraussetzungen:
Die Notwendigkeit der Maßnahme und die Flächengebundenheit müssen nachgewiesen werden.
Für die Beseitigung des Baumbestandes zur Anlage einer Leitungsschneise bzw. einer forstbetrieblichen Anlage bedarf es der Genehmigung durch die untere Forstbehörde.
Voraussetzungen:
Die Notwendigkeit der Maßnahme und die Flächengebundenheit müssen nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Lageplan
- Lageplan
Kosten und Gebühren
ab 50,00 €