Allgemeine Informationen
Ein Kahlhieb innerhalb des Waldes ab einer Flächengröße von mehr als 2 ha bedarf der Genehmigung durch die untere Forstbehörde.
Voraussetzungen:
Der Waldbesitzer ist verpflichtet, die Wiederaufforstung der Kahlhiebsfläche zeitnah, spätestens innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren vorzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Lageplan
- Begründung
- Lageplan
- Begründung
Ablauf
Mit Eingang des Antrages bei der unteren Forstbehörde überprüft diese, ob forst- oder naturschutzrechtliche Aspekte dem geplanten Kahlhieb entgegenstehen.
Kosten und Gebühren
ab 50,00 € abhängig von der Flächengröße