Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren
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Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz

Genehmigung gemäß § 11 Tierschutzgesetz bedürfen:
  • die Versuchstierhaltung
  • das Betreiben von Tierheimen und/oder ähnlichen Einrichtungen
  • das Betreiben von Zoologischen Gärten oder anderen Einrichtungen, in denen Tiere zur Schau gestellt werden
  • das Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder das Unterhalten von Einrichtungen für diese Zwecke
  • das Durchführen von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufs von Tieren durch Dritte
  • das gewerbsmäßige Züchten oder Halten von Wirbeltieren (z. B. Tierpensionen), außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
  • das gewerbsmäßige Handeln mit Wirbeltieren
  • das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebes
  • das gewerbsmäßige Bekämpfen von Schädlingen (nur bei Wirbeltieren)
  • das gewerbliche Ausbilden von Hunde durch Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten

Voraussetzungen:
  • eine berufliche Qualifikation  oder
  • Sachkunde in dem Bereich, den Sie gewerblich betreiben möchten

  • Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
  • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
Nach Sächsischen Kostenverzeichnis in der derzeit gültigen Fassung
Tarifstelle 91.10. nach Zeitaufwand (18,--€ je angefangene viertel Stunde, min. 30,--€)

Name: Birgit Mahn
Stellenbezeichnung:Tierschutz und Tierarzneimittelüberwachung - Amtliche Tierärztin
Telefon: 0375 4402-22640
Fax:0375 4402-32600
E-Mail:lueva@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
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