Bauleitplanung
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Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Auskunft, Einsichtnahme

Auskünfte aus Bauleitplänen

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt. Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen und/oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind für öffentliche Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, insbesondere begründet der Flächennutzungsplan kein Baurecht.


Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Bauvorhaben. Sie finden im Bebauungsplan beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Stellung der baulichen Anlagen, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazu gehörigen Begründung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert.

Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Soll Ihr Bauvorhaben in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles errichtet werden, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein. Soll Ihr Bauvorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich realisiert werden, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.



Voraussetzungen:
Bauleitpläne sind für jedermann einsehbar. Sie können auch Auskünfte erfragen.
Wenden Sie sich an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in die Bauleitpläne nehmen können.
Die Einsicht in die Bauleitpläne bei der Stadt oder Gemeinde ist kostenlos. Viele Städte und Gemeinden bieten zusätzlich Erläuterungen und Auszüge an. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten des Bebauungs- oder Flächennutzungsplanes ist möglich. Die Gebühren sind je nach Stadt/Gemeinde unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Name: Eva Klotz
Stellenbezeichnung:Bauleitplanung, Regionalentwicklung
Telefon: 0375 4402-25125
Fax:0375 4402 25209
E-Mail:kreisentwicklung@landkreis-zwickau.de
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