Änderung der Beschäftigtenzahl bei gewerblich genutzen Grundstücken (Abfallentsorgung)
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Bitte teilen Sie Änderungen der Anzahl von Beschäftigten auf einem an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Zwickau angeschlossenen Grundstück (beispielsweise durch Gewerbean- oder -abmeldung) dem Amt für Abfallwirtschaft mit.

Anhand der mitgeteilten Beschäftigtenanzahl errechnet sich der Einwohnergleichwert. Dieser ist wiederum Bemessungsgrundlage für die Sockelgebühr.                                                 

Voraussetzungen:
Die Mitteilung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer,  die Hausverwaltung oder die Gewerbetreibende beziehungsweise den Gewerbetreibenden erfolgen.





Die Umrechnung der Anzahl der Beschäftigten (sowie falls zutreffend Kinder oder Betten) in die sogenannten Einwohnergleichwerte erfolgt anhand der Anlage 1 zur Abfallgebührensatzung (siehe Formular unter Anträge und Formulare), zum Beispiel:

  • In Arztpraxen oder Apotheken gilt ein Schlüssel von einem Einwohnergleichwert je vier Beschäftigte.
  • In Restaurants und Cafés erfolgt die Umrechnung 1:1.
  • Schulen werden mit einem Einwohnergleichwert je vier Beschäftigte plus je 20 Schülerinnen und Schüler veranschlagt.
Eine Änderung wird immer zum 1. des Folgemonats wirksam.
Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
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