Allgemeine Informationen
Als Lärm werden Geräusche (Schalle) bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und Struktur für den Menschen und die Umwelt gesundheitsschädigend oder störend bzw. belastend wirken.Lärmbewertung und Schutzniveau vor Lärmbelastungen richten sich für unterschiedliche Bereiche nach unterschiedlichen Regelungsgrundlagen (siehe Rechtsgrundlagen)
Umweltamt 10.08.2015
Erforderliche Unterlagen
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Besonderheiten
Bei Lärmbelästigungen durch Nachbarn sollte zunächst immer der Dialog mit dem Verursacher gesucht werden. Ansprechpartner bei anhaltenden Lärmproblemen sind
in der Regel nicht die Behörden, sondern das Ordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde und außerhalb der Öffnungszeiten die Polizei.
in der Regel nicht die Behörden, sondern das Ordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde und außerhalb der Öffnungszeiten die Polizei.
Ansprechpartner
Stellenbezeichnung: | Immissionsschutz |
Telefon: | 0375 4402-26263 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | umwelt@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift | |
Stellenbezeichnung: | Immissionsschutz |
Telefon: | 0375 4402-26262 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
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