Allgemeine Informationen
Gemäß § 67 Abs. 2 WHG umfasst der Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Beispiele sind das Verrohren von Gewässerabschnitten oder das Anlegen von Teichen. Diese Vorhaben bedürfen nach § 68 WHG der Planfeststellung oder -genehmigung.
Voraussetzungen:
formloser Antrag unter Berücksichtigung der VwV Planvorlagen
Umweltamt 10.08.2015
Ansprechpartner
Name: | Jörg Buchhold |
Stellenbezeichnung: | Wasser - Sachgebietsleiter und stellvertretender Amtsleiter |
Telefon: | 0375 4402-26210 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | joerg.buchhold@landkreis-zwickau.de |
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