Änderung des Abfallbehälterbestandes
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Beantragung der Aufstellung, des Tauschs oder des Abzugs von Abfallbehältern

Ist eine Veränderung der Anzahl an Abfallbehältern für:
erforderlich, können Sie dies beim Amt für Abfallwirtschaft beantragen. Bitte melden Sie auch, wenn Tonnen Behälter oder abhanden gekommen sind.

Voraussetzungen:
Die Beantragung kann nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung erfolgen.





Die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung fällt für die Neuaufstellung von Restabfall- und Altpapiertonnen sowie für den Abzug von Biotonnen an. Sie beträgt ab 2024 für:
  • 60 bis 240 Liter-Behälter   10,00 EUR
  • 1 100 Liter-Behälter           50,00 EUR.
Sie entfällt lediglich bei:
  • der Erstausstattung mit Abfalltonnen beim erstmaligen Anschluss des Grundstücks;
  • wenn erstmalig eine Biotonne gestellt und aufgrund dessen das Restabfall-Volumen verringert wird.
Für Aufstellung, Tausch oder Abzug von Gelben Tonnen wenden Sie sich bitte  direkt an das zuständige Entsorgungsunternehmen Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG.

Erreichbar ist dieses per Mail an info.sachsen@nehlsen.com sowie unter der Telefonnummer 0800 0785600. Bitte beachten Sie, dass sich zunächst eine Bandansage von Veolia meldet. Nach Eingabe der Vorwahl Ihres örtlichen Festnetzes (nicht der Postleitzahl) werden Sie zu Nehlsen weitergeleitet.


Stellenbezeichnung:Kontakt Abfallwirtschaft
Aufgabenbeschreibung: Entgegennahme aller Anliegen rund um die Abfallentsorgung im Landkreis Zwickau
Telefon: 0375 4402-26600
Fax:0375 4402-26119
E-Mail:abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
  • § 11 Absatz 1 Abfallwirtschaftssatzung in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Abfallgebührensatzung
  • § 4 Nummer 6 Abfallgebührensatzung 2024 in Verbindung mit §§ 33 bis 37 Abfallgebührensatzung 2024

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