Allgemeine Informationen
Das Ziel des Infektionsschutzes ist die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Organisation von Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen
- Erfassung, Dokumentation und Übermittlung von Krankheitsfällen bzw. Erkrankungshäufungen gemäß Infektionsschutzgesetz
- Durchführung von Kontrolluntersuchungen und Ermittlungen zum Krankheitsgeschehen
- Beratung bei Kontakt zu Erkrankten
- Einleitung und Überwachung antiepidemischer Maßnahmen bei Erkrankungshäufungen, z.B. Desinfektion, Tätigkeitsverbote, Schließung von Einrichtungen, Durchführung von Indikationsimpfungen, Entnahme von Untersuchungsmaterial
- Kontrolle der Infektionsausbreitung und Beurteilung der epidemiologischen Situation
- Information und Aufklärung zum Schutz vor Infektionen
- Information und Aufklärung zu speziellen Erkrankungen, z.B. zu infektiösen Darmerkrankungen, Hepatitiserkrankungen, Erkrankungen nach Zeckenbiss
Ansprechpartner
Name: | Sandro Maschke |
Stellenbezeichnung: | Hygieneinspektor |
Telefon: | 0375 4402-22476 |
Fax: | 0375 4402-22499 |
E-Mail: | gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de |
Öffnungszeiten | |
Hausanschrift | |
Postanschrift |
Rechtsgrundlagen
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO)
Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGMeldeVO)