Verbraucherbeschwerde
  1. Hauptnavigation
  2. Navigation der aktiven Seite
  3. Inhalt der Seite

Brechen,Durchfall,vergammelte Lebensmittel,Hygienmängel,Unsauber



Verbraucherbeschwerden, denen ein Verdacht auf Zuwiderhandlungen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen zugrunde liegt, werden von uns entgegengenommen und bearbeitet.
Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie einschalten, wenn
  • der Betrieb Ihre Reklamation nicht beachtet,
  • sich die Vorkommnisse häufen oder
  • gesundheitliche Beschwerden nach Verzehr auftreten. Sie können eine Beschwerdeprobe abgeben.
Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.

Die Verbraucherbeschwerde müssen Sie persönlich, schriftlich oder telefonisch vorbringen.
Bei der Entgegennahme einer Beschwerdeprobe nimmt das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt ein Protokoll über die Verbraucherbeschwerde auf. Hinweise über Betriebe, in denen die oben genannten Mängel beobachtet werden, werden ebenfalls protokolliert.
Ein Lebensmittelkontrolleur führt eine amtliche Kontrolle im betreffenden Betrieb oder Geschäft durch. Dabei kann eine Verfolgsprobe, möglichst aus derselben Charge, entnommen werden.
Nach Erfordernis leitet die Behörde weitere Maßnahmen ein, wie etwa
  • weitere Nachproben,
  • weitere Ermittlungen im Betrieb,
  • die Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens bzw. eines Verwaltungsverfahrens,
  • bei schweren Hygienemängeln kann unter Umständen sogar eine Betriebsschließung veranlasst werden (auch vorübergehend).
HINWEIS: Als Beschwerdeführer werden Sie darüber nicht informiert.
    Die Beschwerde ist für Sie kostenlos. Eine Kostenerstattung (etwa für das beanstandete Produkt, für Ihre persönlichen Aufwendungen oder für die Probe) ist nicht möglich.
    zum Seitenanfang springen