Hilfe zum Lebensunterhalt
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Hilfe zum Lebensunterhalt,Hlu,KdU,Kosten der Unterkunft,Miete

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen mit tatsächlichem Aufenthalt im Inland setzt an dem Tag ein, an welchem dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Leistungen für:
  • den Regelbedarf (insbesondere Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse)
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Leistung für Unterkunft und Heizung
  • gegebenenfalls bestehende Mehrbedarfe
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge für die Vorsorge
einmalige Leistungen für:
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparaturen von othopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
sowie auch
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen

Erwerbsfähige Personen (unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch imstande, mindestens drei Sunden täglich erwerbstätig zu sein) und mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Angehörige erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Im Landkreis Zwickau wird der Vollzug dieses Gesetzbuches durch das Jobcenter Zwickau mit Standorten in Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna und Zwickau, durchgeführt.

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