Allgemeine Informationen
Asylbewerberleistungen
Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (Asylbewerber) oder einen anderen im § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genannten Aufenthaltsstatus besitzen, erhalten Leistungen nach diesem Gesetz.
Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (Asylbewerber) oder einen anderen im § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genannten Aufenthaltsstatus besitzen, erhalten Leistungen nach diesem Gesetz.