Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind und denen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe. Das können beispielsweise sein:
  • Leistungen der Frühförderung für behinderte Kinder
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Übernahme der Kosten von Wohnheimen für behinderte Menschen
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben.

Stellenbezeichnung:MA Bürodienst
Aufgabenbeschreibung: Mitarbeiterin Bürodienst
Telefon: 0375 4402-22220
E-Mail:SozA-Behindertenhilfe@landkreis-zwickau.de
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