Allgemeine Informationen
Der Naturschutz ist eine öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20 a des Grundgesetzes verankerten Staatsziel. Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Auch wenn dem entsprechend der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen um eine intakte Umwelt steht, bedürfen der Schutz gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie der Erhalt ihrer Lebensräume und Wanderwege einer angemessenen Berücksichtigung bei der Nutzung von Natur und Landschaft.
Für die Umsetzung der dafür notwendigen gesetzlichen Vorschriften, aber auch für die Erhebung naturschutzrelevanter Daten sind die Fachleute der Naturschutzverwaltung zuständig. Die rechtliche Grundlage bilden dabei das Bundesnaturschutzgesetz und das Sächsische Naturschutzgesetz sowie die auf deren Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften.
Neben diesen nationalen Bestimmungen sind die Mitarbeiter der Naturschutzverwaltung aber auch für die Umsetzung Internationaler Abkommen sowie einer Reihe von EU-Richtlinien und -Verordnungen zum Schutz der Natur zuständig. Hierzu zählen u. a. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Zur Übersicht unsere Aufgabenschwerpunkte:
Für die Umsetzung der dafür notwendigen gesetzlichen Vorschriften, aber auch für die Erhebung naturschutzrelevanter Daten sind die Fachleute der Naturschutzverwaltung zuständig. Die rechtliche Grundlage bilden dabei das Bundesnaturschutzgesetz und das Sächsische Naturschutzgesetz sowie die auf deren Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften.
Neben diesen nationalen Bestimmungen sind die Mitarbeiter der Naturschutzverwaltung aber auch für die Umsetzung Internationaler Abkommen sowie einer Reihe von EU-Richtlinien und -Verordnungen zum Schutz der Natur zuständig. Hierzu zählen u. a. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Zur Übersicht unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Artenschutz, Befreiung/Ausnahme von den Zugriffsverboten (z.B. bei Errichtung, Sanierung oder Abriss baulicher Anlagen; Schutz besonderer Arten wie z. B. Amphibien, Fledermäuse und Hornissen)
- Baum- und Gehölzschutz, zeitliches Fällverbot
- Biotopschutz
- Schutzgebietsmanagement
- Minderung und Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Vollzug der Vorgaben zum Ökokonto und Kompensationsflächen- und Ausgleichskataster
- Förderung im Bereich Naturschutz
- Überwachung des Handels und der Haltung geschützter Tier- und Pflanzenarten
- Zoos und Tiergehege
- Betreuung und Information der Naturschutzhelfer
- Wolf - Begutachtung und Schadensausgleich an Nutztieren
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zum Naturschutzrecht in Verwaltungsverfahren
Aufgaben, Dienstleistungen und Verfahren
- Artenschutz, Befreiung/Ausnahme von den Zugriffsverboten
- Baum- und Gehölzschutz, zeitliches Fällverbot
- Biotopschutz
- Eingriffe in Natur und Landschaft
- Flächennaturdenkmale
- Förderung im Bereich Naturschutz
- Handel und Haltung geschützter Tier- und Pflanzenarten
- Hornissen
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Naturschutzbeirat
- Naturschutzgebiete
- Naturschutzhelfer (ehrenamtlich)
- Wolf
- Zoos und Tiergehege
- Ökokonto
Ansprechpartner
Name: | Mandy Zisowsky |
Stellenbezeichnung: | Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft - Sachgebietsleiterin |
Kontakt
Telefon: | 0375 4402-26333 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | Landforstnatur@landkreis-zwickau.de |
Webseite: | www.landkreis-zwickau.de |
Sprechzeiten
Montag: | geschlossen |
---|---|
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Anschrift
Hausanschrift: | Naturschutzbehörde (uNB) Zum Sternplatz 7 Zimmer 2.07 08412 Werdau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Naturschutzbehörde (uNB) Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |