Allgemeine Informationen
Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Zwickau ist ein neutrales, vom Landkreis Zwickau als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium.
Entsprechend § 193 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 der Gutachterausschussverordnung bestellt der Landrat jeweils für die Dauer von 5 Jahren den Vorsitzenden, seine Stellvertreter und ehrenamtliche weitere Gutachter zu Mitgliedern des Gutachterausschusses. Die ehrenamtlichen Gutachter verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und ihrer langjährigen Erfahrung über besondere Sachkenntnisse auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Als Kollegialgremium ohne wirtschaftliche Partikularinteressen stellt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte den regionalen Grundstücksmarkt auf der Basis tatsächlicher realisierter Transaktionen dar. Er liefert damit einen wesentlichen Beitrag zur Markttransparenz.
Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die beim Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung eingerichtet ist und fachlich dem Vorsitzenden des Gutachteraus-schusses untersteht.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere:
- die Paragrafen 192 - 199 des Baugesetzbuches (BauGB),
- die Verordnung über die Gutachterausschüsse des Freistaates Sachsen (Gutachterausschussverordnung),
- die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
Zu den wichtigsten gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle gehören:
- die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
- die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum sowie Rechten an Grundstücken,
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
- die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
- die Ermittlung von Grundstückswerten in Sanierungsgebieten,
- die Erstellung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile,
- die Erteilung von qualifizierten Auskünften zum regionalen Grundstücksmarkt.
Informationen zur Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss und die Geschäftsstelle verfügen zur Erledigung ihrer Aufgaben über eine Kauf-preissammlung, welche einen umfassenden Marktbericht ermöglicht. Nach § 195 Baugesetzbuch ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von den beurkundenden Stellen in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Der Inhalt der Vertragsabschriften wird nach den Vorschriften des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt.Personenbezogene Daten werden nicht in die Kaufpreissammlung übernommen.
Ergänzend zu den Vertragsabschriften werden zusätzliche Daten erhoben und Fragebögen an Verkäufer/Käufer gesandt sowie Ortsbesichtigungen durch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle durchgeführt, um weitere Angaben über die Auswertung nach bewertungstechnischen und mathematisch- statistischen Methoden zu erhalten.Der Landkreis erhebt gemäß Gutachterausschusskostensatzung des Landkreises Zwickau für Amtshandlungen des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle Verwaltungsgebühren und Auslagen. Diese richten sich nach dem Kostenverzeichnis für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle.Bitte beachten Sie, dass schriftliche Auskunftsersuchen auch schriftlich beantwortet werden und damit gebührenpflichtig sind. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte sind - soweit gesetzlich zulässig - gebührenfrei.
Ansprechpartner
Name: | Daniela Martin |
Stellenbezeichnung: | Vorsitzende Gutachterausschuss und Sachgebietsleiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss |
Kontakt
Telefon: | 0375 4402-25770 |
Fax: | 0375 4402-25779 |
E-Mail: | gaa@landkreis-zwickau.de |
Weitere Webseite: | Auskunft Bodenrichtwerte |
Sprechzeiten
Montag: | geschlossen |
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Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Anschrift
Hausanschrift: | Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Haus 2 08371 Glauchau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |