Allgemeine Informationen
Im Umweltamt sind die unteren Umweltbehörden angesiedelt. Im Rahmen ihrer
Zuständigkeit sind sie als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Bereiche
Immissionsschutz, Wasser, Abfall/Altlasten/Bodenschutz sowie Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft zuständig.
Die unteren Behörden haben ihre Aufgaben zum Vollzug von Bundes- und
Landesrecht vom Gesetzgeber übertragen bekommen.
Das Spektrum der Genehmigungen reicht u. a. von Zulassungen für Anlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben über Abwasserentsorgungsanlagen größeren und kleineren Umfangs, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, den Gewässerausbau oder Nutzungen der Landschaft. Auch die Ausfertigung und der Vollzug von Rechtsverordnungen zum Trinkwasserschutz im Kreis liegen in unserer Zuständigkeit. Aber nicht nur die per Gesetz übertragenen Aufgaben machen die Leistungen der MitarbeiterInnen des Amtes aus. Besonders durch Beratung, in vielen Fällen durch Ortseinsicht und direkten Kontakt mit Bürgern und Antragstellern sind wir bemüht zu helfen, die Umweltmedien Wasser, Luft und Boden im Kreis zu erhalten und zu verbessern.
Das Spektrum der Genehmigungen reicht u. a. von Zulassungen für Anlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben über Abwasserentsorgungsanlagen größeren und kleineren Umfangs, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, den Gewässerausbau oder Nutzungen der Landschaft. Auch die Ausfertigung und der Vollzug von Rechtsverordnungen zum Trinkwasserschutz im Kreis liegen in unserer Zuständigkeit. Aber nicht nur die per Gesetz übertragenen Aufgaben machen die Leistungen der MitarbeiterInnen des Amtes aus. Besonders durch Beratung, in vielen Fällen durch Ortseinsicht und direkten Kontakt mit Bürgern und Antragstellern sind wir bemüht zu helfen, die Umweltmedien Wasser, Luft und Boden im Kreis zu erhalten und zu verbessern.
Aufgaben, Dienstleistungen und Verfahren
- Abwasserbeseitigung
- Anlage von forstbetrieblichen Einrichtungen bzw. Leitungsschneisen
- Anzeige nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Anzeige zu Anlagengeräuschen
- Artenschutz, Befreiung/Ausnahme von den Zugriffsverboten
- Auskunft aus dem Sächsischen Altlastenkataster gemäß § 4 Abs. 1 Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
- Baum- und Gehölzschutz, zeitliches Fällverbot
- Berufsbildung in der Land- und Hauswirtschaft
- Biotopschutz
- Bohrungen und Erdaufschlüsse
- Eingriffe in Natur und Landschaft
- Elektrosmog, Mobilfunk, Anzeige von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen
- Erdwärme
- Erstaufforstungsantrag
- Erteilung einer Abfallerzeugernummer
- Forstliches Vermehrungsgut
- Förderung im Bereich Naturschutz
- Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz
- Gewässerausbau
- Handel und Haltung geschützter Tier- und Pflanzenarten
- Heizungsanlagen - Kleinfeuerung
- Hornissen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- Industrieabwasser und kommunals Abwasser
- Kahlhieb im Wald
- Landpachtverkehr
- Naturschutzbeirat
- Naturschutzhelfer (ehrenamtlich)
- Sperrung von Wald
- Waldumwandlung
- Wasserbau
- Wassergefährdende Stoffe
- Wolf
- Zoos und Tiergehege
- Ökokonto
Ansprechpartner
Name: | Brit Wendler |
Stellenbezeichnung: | Amtsleiterin |
Kontakt
Telefon: | 0375 4402-26200 |
Fax: | 0375 4402-26219 |
E-Mail: | Umweltamt |
Webseite: | Landkreis Zwickau |
Sprechzeiten
Montag: | geschlossen |
---|---|
Dienstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Anschrift
Hausanschrift: | Umweltamt Zum Sternplatz 7 Zimmer 214 08412 Werdau |
Postanschrift: | Landkreis Zwickau Landratsamt Umweltamt Postfach 10 01 76 08067 Zwickau |