Übernahme Elternbeiträge
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Kita, Betreuungskosten, Kitagebühren, Hortgebühren, Elternbeitrag

Übernahme der Betreuungskosten

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.

Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Satzung der Stadt oder Gemeinde über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Kindertagespflege (Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Die Mitarbeiterinnen der Abteilung Wirtschaftliche Leistungen des Jugendamtes beraten zur Antragstellung und bearbeiten die Anträge auf teilweisen oder vollständigen Erlass von Elternbeiträgen. Grundlage der Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie.
  • Der Antrag ist im Original per Post oder persönlich in unseren Bürgerservicestellen einzureichen.
  • Bei Abgabe des Antrages durch einen Bevollmächtigten ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich.
  • Die zum Antrag erforderlichen Nachweise und Unterlagen können bei Vorsprache im Original vorgelegt werden.
  • Die Bearbeitung des Antrages erfolgt durch das Jugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Leistungen.
Die Antragsformulare erhalten Sie in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes und in den Kindertagesstätten. Die Antragsannahme erfolgt in den Bürgerservicestellen des Landratsamtes. 
Stellenbezeichnung:Elternbeiträge
Telefon: 0375 4402-23432
E-Mail:WirtLeistungen@landkreis-zwickau.de
Öffnungszeiten
Hausanschrift
Postanschrift
Stellenbezeichnung:Elternbeiträge
Telefon: 0375 4402-23435
E-Mail:WirtLeistungen@landkreis-zwickau.de
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Stellenbezeichnung:Elternbeiträge
Telefon: 0375 4402-23431
E-Mail:WirtLeistungen@landkreis-zwickau.de
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