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Foto eines mit Kupfermünzen gefüllten Einmachglases, aus dem eine Pflanze wächst

Im Landkreis Zwickau werden eine Vielzahl von Entsorgungsleistungen angeboten und dafür entsprechend kalkulierte Abfallgebühren erhoben.

Bildquelle: iStock@Romolo Tavani

 

Die Abfallgebühren setzen sich aus:

  • einer Sockelgebühr (der sogenannten Grundgebühr),
  • Leistungsgebühren für Rest- und Bioabfall ( sogenannten Leerungsgebühren) und
  • möglichen Zusatzgebühren zusammmen.

Diese werden den Grundstückeigentümmerinnen, Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigten per Gebührenbescheid berechnet.

 

Demgegenüber kommt für die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte und die Gebühren für Restabfallsäcke derjenige auf, der die Leistung in Anspruch nimmt.

 

Mit 49 Euro pro Person und Jahr belegt der Landkreis Zwickau gemäß der Siedlungsabfallbilanz 2021 des Freistaates Sachsen Platz zwei der im sächsischen Vergleich niedrigsten durchschnittlichen Abfallgebührenbelastung je Einwohnerin und Einwohner. Im sächsischen Durchschnitt beträgt diese 66 Euro pro Person.

 

Übersicht über die Abfallgebühren 2024 in Tabellenform

Die Grafik steht Ihnen unten auch zum Download als PDF bereit.

Die Höhe der vom Landkreis Zwickau grundstücksbezogen erhobenen Sockelgebühr für die darin enthaltenen Leistungen der Abfallbewirtschaftung bemisst sich wie folgt:

  • 28,44 Euro je meldeamtlich mit Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau erfasster Einwohnerin und erfasstem Einwohner sowie je Einwohnergleichwert bei Gewerbebetrieben für Haushaltsabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle, die auf einem gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Abfallwirtschaftssatzung 2024 angeschlossenen Grundstück anfallen als Jahresgrundbetrag.
  • 28,44 Euro für angeschlossene Grundstücke gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Abfallwirtschaftssatzung 2024 für ein Kalenderjahr als Jahresgrundbetrag.

Ändert sich innerhalb eines Kalenderjahres ein für diesen Gebührenmaßstab bestimmter Berechnungsfaktor für die Sockelgebühr, wird diese Änderung für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld besteht, mit 1/12 des Jahresgrundbetrages für das betreffende Kalenderjahr anteilig berechnet.

 

In der Sockelgebühr sind neben den Kosten der in der Grafik benannten Leistungen auch die Kosten der Erfüllung folgender Aufgaben enthalten:

  • die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung der Abfalllbewirtschaftung mit Abfallvermeidung;
  • die Verwaltung, Organisation und Umsetzung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen;
  • die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien sowie
  • die Entsorgung illegal abgelagerter, herrenloser Abfälle.
buntes Kreisdiagramm mit einer Übersicht der in der Abfall-Sockelgebühr enthaltenen Leistungen

In der Sockelgebühr enthaltene Leistungen des Landkreises Zwickau.

Die Kosten der Einsammlung, des Transports sowie der Beseitigung von Restabfällen wird mittels der Leistungsgebühr Restabfall gedeckt. Sie wird volumenbezogen erhoben und beträgt je Entleerung für einen:

  • 60-Liter-Behälter               2,53 Euro,
  • 70-Liter-Restabfallsack      3,50 Euro,
  • 80-Liter- Behälter              3,38 Euro,
  • 120-Liter- Behälter            5,06 Euro,
  • 240-Liter- Behälter          10,12 Euro,
  • 1.100-Liter- Behälter       46,35 Euro.
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Restabfallüberlassung wird jährlich mindestens die Leistungsgebühr Restabfall für eine Entleerung pro Kalenderjahr erhoben (Mindestentleerung). Hierbei ist jeweils die Behälterausstattung je Grundstück zum 31. Dezember maßgebend.

Neben den Kosten der Einsammlung, des Transports und der Verwertung der Bioabfälle ist in der Leistungsgebühr Bioabfall auch die einmal jährliche Reinigung der Bioabfallbehälter enthalten. Auch sie bemisst sich nach deren Größe und beträgt je Entleerung für einen:

  • 60-Liter-Behälter        1,52 Euro,
  • 80-Liter-Behälter        2,02 Euro,
  • 120-Liter-Behälter      3,04 Euro,
  • 240-Liter-Behälter      6,07 Euro.

Die Abgabe von Elektro(nik)-Altgeräten an den Annahmestellen ist gebührenfrei, da die Kosten in der Sockelgebühr einkalkuliert sind. Werden die ausgedienten Geräte auf Antrag vom Grundstück abgeholt, fällt eine Transportgebühr in Höhe von 10,64 Euro je Anfahrt (Anfahrtsgebühr) zuzüglich einer Gerätegebühr in Höhe von:

  • 5,32 Euro je Großgerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 0,50 Meter, aber keine 1,50 Meter überschreitet)
  • 42,56 Euro je Maxigerät (bei dem mindestens eine der Abmessungen 1,50 Meter, aber keine 3,00 Meter überschreitet)

an.

Die Anfahrtsgebühr wird auch dann erhoben, wenn zum vom beauftragten Entsorger mitgeteilten Abholtermin keine Geräte zur Einsammlung bereitgestellt sind (Leerfahrt) und der Abholtermin vom Antragsteller nicht bis einen Arbeitstag vorher in Textform bei beauftragten Entsorger abgesagt wurde.

Die Transportgebühr wird dem Antragsteller nach der Abholung per Gebührenbescheid berechnet.

Die Zusatzgebühr Abfallbehälterumstellung fällt für die Neuaufstellung von Restabfall- und Altpapiertonnen sowie für den Abzug von Biotonnen an. Sie beträgt für:

  • Tonnen bis 240 Liter     10,00 Euro,
  • 1 100 Liter-Tonnen        50,00 Euro.

Die Gebühr entfällt:

  • wenn das Restabfallvolumen aufgrund der gleichzeitigen Aufstellung einer Biotonne verringert wird sowie
  • bei Erstausstattung eines erstmalig angeschlossenen Grundstücks.

Werden Abfallbehälter zum Zweck der Entleerung aus Müllschleusen oder verschließbaren Standplätzen (Umzäunungen, Behälterschränken oder Räumen) geholt und wieder zurück gebracht, fällt die Zusatzgebühr Bereitstellungsserice an. Diese beträgt je Tonne und Entleerungsvorgang 3,26 Euro.

Beim Bereistellungsservice handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Zusatzleistung des Landkreises Zwickau, welche für Abfalltonnen ab 240 Liter beantragt werden kann. Dieser Antrag ist durch Eigentümerinnen, Eigentümer oder Bevollmächtigte schriftlich an den Landkreis zu stellen.

Ein Bereitstellungsservice ist nicht möglich, wenn der Transportweg der zu leerenden Tonne:

  • zwanzig Meter überschreitet und/oder
  • über Stufen, Absätze und Treppen führt.
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