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29. Oktober 2020

Seit Ende Juli 2020 wird aus Russland und Kasachstan eine Serie von HPAIV H5 Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln gemeldet. Da die Region auf der Route von migrierenden Wasservögeln liegt, die im Herbst nach Europa ziehen, wurde das Risiko eines Eintrags von HPAIV nach Europa und Deutschland im Herbst oder Winter als hoch eingestuft.

In seiner aktuellen Bewertung hat das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko eines Eintrags von HPAIV nach Europa und Deutschland im Laufe des Herbstes oder Winters als hoch eingestuft.

 

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weist auf die Einhaltung der vorbeugenden Schutzmaßnahmen durch die Geflügelhalter hin:

 

Beim Auftreten folgender Veränderung ist der Bestand zwingend tierärztlich untersuchen zu lassen:

  • wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens 3 Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren auftreten oder
  • wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mehr als 2 % bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auftreten,
  • wenn es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt.

Die Pflicht zur Untersuchung des Geflügelbestandes durch einen Tierarzt besteht weiterhin, wenn in einem Geflügelbestand, in dem ausschließlich Enten und Gänse gehalten werden, über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen

  • Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder
  • eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 von Hundert auftreten.

Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass

  1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
  2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und
  3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Somit soll eine Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln und natürlichen Gewässern erfolgen.

 

Weiterhin wird darum gebet, ein vermehrt auftretendes Verenden von wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt mitzuteilen.

 

Kontakt:

 

Landkreis Zwickau

Landratsamt / Dezernat 3

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Chemnitzer Straße 29

08371 Glauchau

Tel.-Nr.:          0375 4402 22601

Fax-Nr.:          0375 4402 32600

E-Mail:            lueva@landkreis-zwickau.de

 

 

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